Kommission

Die Kommission ist zusammengesetzt aus Vertretern der wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die mit Fragen der Abstammungsbegutachtung befasst sind. Die Zusammensetzung ist bestimmt durch die Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten (Text [PDF, externer Link Bundesärztekammer]).

Beteiligt werden: Jede dieser Fachgesellschaften entsendet jeweils Vertreter in die Kommission. Durch die Beteiligung dieser sechs Fachgesellschaften wird ein breites Spektrum der Abstammungsbegutachtung abgedeckt und die Unabhängigkeit der Kommissionsarbeit von Interessen einzelner Vereinigungen gesichert.

Die Kommission tagt regelmäßig und entscheidet auf ihren Sitzungen über die eingereichten Anträge. Die Prüfungsordnung [PDF] regelt im einzelnen den Ablauf der Prüfung und die Kriterien für Annahme oder Ablehnung eines eingereichten Antrages. Bei der Prüfung des Qualitätsmanagement-Systems des Laboratoriums versucht die Kommission, Mängel im Dialog mit den Antragstellern zu beheben und gleichzeitig Anstöße für eine einheitlich hohe Qualität der Arbeit zu geben.

Die Kommission hat zur Zeit folgende Mitglieder:



Letzte Aktualisierung: 21.02.2011 - ohne Gewähr