Kategorien
News

Anerkennung des Fachtitels durch die Akkreditierungsstelle

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erkennt den Fachtitel der DGAB als Qualifikationsnachweis für die Erstattung von Abstammungsgutachten in vollem Umfang an.

Die DAkkS hat zum Qualifikationsachweis der/des ärztlichen oder nichtärztlichen Sachverständigen für die Abstammungsbegutachtung beschlossen:

1. Zum Nachweis der Qualifikation als ärztliche(r) oder nichtärztliche(r) Sachverständige(r) für die Abstammungsbegutachtung sind die Ausbildungszeiten nach Ziff. III.12.3 der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG (Fassung vom 17.07.2012), die Anforderungen an die theoretische Ausbildung nach Ziff. III.12.4 und der inhaltliche Anforderungskatalog nach Anlage 1 zur Richtlinie maßgeblich.

2. Der Nachweis kann auch erfolgen durch Vorlage des Fachtitels „Fachabstammungsgutachterin DGAB“ bzw. „Fachabstammungsgutachter DGAB“.

Die Vorlage des Fachtitels ersetzt also den Nachweis der einzelnen Ausbildungszeiten und der inhaltlichen Qualifikation. (Quelle: Gremienbeschlüsse für den Bereich Forensische Medizin, Toxkikologie, Biologie; Dokument 71 SD 3 014, Revision 1.9 vom 08.07.2015)