Die Qualifikation soll in beruflicher Anstellung erworben werden. Nach dem Studium der Medizin oder einer Naturwissenschaft werden hierbei umfassende theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten im Umgang mit molekular- und humangenetischen Verfahren vermittelt. Die Ausbildungszeit beträgt mindestens zwei Jahre, mindestens ein Jahr hiervon in einem Laboratorium, das regelmäßig Abstammungsgutachten erstattet und das während der Ausbildungszeit für die Abstammungsbegutachtung akkreditiert ist. Hierbei soll die Antragstellerin/der Antragsteller durch die Regelungen des QM-Systems direkt mit der Abstammungsbegutachtung befasst sein. Die fachlichen Inhalte hat die DGAB im Anhang zur Fortbildungsordnung zusammengestellt.
Während der Ausbildungszeit müssen mindestens 50 Abstammungsgutachten einschließlich der biostatistischen Auswertung selbständig erstellt werden. Hierunter sollten auch Gutachten mit besonderen Fragestellungen oder mit genetischen Besonderheiten (z. B. Neumutationen) sein.
Weiter ist die Teilnahme an drei ganztägigen Fortbildungsveranstaltungen ebenso wie die Teilnahme an fachwissenschaftlicher Fortbildung, etwa durch eigene Beiträge auf Tagungen oder Workshops und die regelmäßige Teilnahme an den Fachtagungen nachzuweisen.
Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, kann ein formloser Antrag auf Erteilung des Fachtitels an die Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern gerichtet werden. Bei Erfüllen aller Voraussetzungen spricht die Kommission die Zulassung zum Prüfungsgespräch aus. Die Kommission tagt bedarfsweise und veröffentlicht die jeweils nächsten Sitzungstermine auf ihrer Internetseite www.kfqa.de.
Alle Dokumente zum Prüfungsverfahren haben wir für Sie zum Download zusammengestellt. Dort finden Sie auch einen detaillierten Leitfaden, der das Verfahren genau beschreibt.