Die KFQA hat bereits im Zeitraum von 2003 bis 2011 die Prüfungen zur Feststellung der wissenschaftlichen und praktischen Qualifikation von Antragstellern für die Tätigkeit als Sachverständiger für Abstammungsgutachten durchgeführt. Diese Prüfungen erfolgten seinerzeit auf der Grundlage der Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten vom 8. März 2002, herausgegeben von der Bundesärztekammer und dem Robert Koch-Institut (Deutsches Ärzteblatt 2002, 99: A665-A667). Da zu diesem Zeitpunkt für die Abstammungsbegutachtung noch keine Akkreditierungspflicht bestand, hat sich die Prüfung auch auf die Vorlage von Unterlagen zum Qualitätsmanagement bezogen.
Die Richtlinien [2002] wurden durch einen Vorstandsbeschluss der Bundesärztekammer am 20./21.10.2011 außer Kraft gesetzt (vgl. Dtsch Ärztebl 2011; 108 (46): A2507). Damit war die rechtliche Grundlage für eine Weiterführung der Arbeit der KFQA in dieser Form entfallen. Gleichzeitig hat die Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB) im Jahr 2011 eine Fortbildungsordnung verabschiedet, auf deren Grundlage der Fachtitel Fachabstammungsgutachter (DGAB) / Fachabstammungsgutachterin (DGAB) zu erwerben ist. Die interdisziplinär besetzte KFQA wurde von der DGAB mit der Aufgabe der Prüfung beliehen und hat sich zu diesem Zweck im Oktober 2012 neu konstituiert und ein entsprechendes Prüfverfahren etabliert.
Die ersten Prüfverfahren wurden im Frühjahr 2013 erfolgreich abgeschlossen. Die Kommission führt ein Verzeichnis derjenigen Personen, die ihre Qualifikation als Fachabstammungsgutachter DGAB nachgewiesen haben. Die aktuelle Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission zur Abstammungsbegutachtung, die am 26.07.2012 in Kraft getreten ist, erkennt die Prüfung der KFQA ausdrücklich als Qualifikationsnachweis an.